Kreuzerlass

§ 28 (Anbringen von Kreuzen in Dienstgebäuden) Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)


Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen.

Kreuz der Vielfalt

Das „Kreuz der Vielfalt“ in X-Form erlaubt eine rechtssichere Ausgestaltung der Eingangsbereiche bayerischer Dienstgebäude gemäß § 28 AGO („Kreuzerlass“). Es ist Teil der gleichnamigen Kunstaktion – einem Gemeinschaftswerk von David Farago (11. Gebot) und Lutz Neumann (Artikel 140). Die Kunstaktion wird gefördert von der Giordano-Bruno-Stiftung.

Hintergrund der Kunstaktion „Kreuz der Vielfalt“

Im April 2018 verfügte Markus Söder (CSU) in einer seiner ersten Amtshandlungen als bayerischer Ministerpräsident, dass zum 1. Juni 2018 im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen ist („Kreuzerlass“ § 28 AGO).


Zur Umsetzung des Kreuzerlasses hängte Söder bei einem Pressefototermin ein katholisch geweihtes und evangelisch gesegnetes Kreuz im Eingangsbereich der Staatskanzlei auf. Bei diesem Kreuz mit Reliefs aus christlicher Symbolik handelte es sich um ein Geschenk von Friedrich Kardinal Wetter. Dieser Kardinal war einer der notorischen Vertuscher des jahrzehntelangen sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. Offenbar interessierte Söder weder die Rolle des Geschenkgebers im klerikalen Missbrauchssystem noch die einseitige religiöse Prägung des Geschenkes und die damit verbundene Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht. Er meinte beim Aufhängen sogar, dass dieses Kardinal-Wetter-Kreuz „nicht ein Zeichen einer Religion“ sei. Von Anfang an wurde gegen den ansonsten meist christlich gelesenen Kreuzerlass vielfach Kritik laut. Schon bald wurde gegen den Kreuzerlass der Rechtsweg beschritten. Der Bund für Geistesfreiheit reichte mit insgesamt 27 (natürlichen und juristischen) Personen beim Bayerischen Verwaltungsgericht München Klage gegen den Freistaat Bayern ein, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker, Markus Apel aus dem Vorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD Bayern), Hamado Dipama vom Münchner Migrationsbeirat und nicht zuletzt der Augsburger Aktionskünstler David Farago. Die bayerische Staatsregierung führte dann einen mehrjährigen Rechtsstreit und bekam in allen Instanzen Recht. Die Gerichte ließen sich auf die Argumentation von Söder ein, dass das Kreuz keine Identifikation mit dem christlichen Glauben darstelle. Nach dem jüngsten Urteil schrieb Söder jedoch gegenteilig selbst auf X (vormals Twitter): Wir begrüßen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das #Kreuz ist ein Zeichen unserer christlichen ... Prägung.“ Im März 2024 gab der Bund für Geistesfreiheit bekannt, dass sich der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe fortsetzen wird.


Der frühere Bundesverfassungsrichter Dieter Grimm und viele andere haben gute Gründe für die Annahme angeführt, dass Söders Kreuzerlass in Karlsruhe scheitern wird. Die bayerische Staatsregierung würde dann vor dem Bundesverfassungsgericht wieder einmal wegen der Aufforderung zum Aufhängen von Kreuzen in einem Verfahren wegen der Verletzung des Verfassungsgrundsatzes der religiös-weltanschaulichen Neutralität verlieren. „So ist es gute bayerische Tradition“, meint sarkastisch pointiert der rechtspolitische Korrespondent der Süddeutschen Zeitung, Ronen Steinke. Es bleibt allerdings abzuwarten, wann sich die Verfassungsrichter mit dem Fall befassen. Das kann jahrelang dauern. In dieser misslichen Gesamtlage war eine gute Lösung zur Ausgestaltung des Kreuzerlasses gefragt.

Von Söders Kreuzerlass zur integrativen Kunstaktion

Auf der Suche nach einer für alle Seiten annehmbaren Lösung haben David Farago (11. Gebot) und Lutz Neumann (Artikel 140) den Wortlaut des Söderschen Kreuzerlasses und die Einlassungen der Staatsregierung vor bayerischen Gerichten erneut gelesen. Dabei entdeckten sie, dass zum Kreuzerlass recht leicht ein Satz mit x zu bilden ist: Söder, das war wohl nix. Aus diesem x im nix entstand die Idee zur Kunstaktion mit dem zu einem X geformten „Kreuz der Vielfalt“, wobei rasch klar wurde, dass dem Schöpfer des Kreuzerlasses, Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der Platz im Zentrum des X-Kreuzes gebühren solle. Aber es geht um mehr als Söder. So soll die Kunstaktion „Kreuz der Vielfalt“ helfen, die vom Kreuzerlass ausgelösten Folgen von „Spaltung, Unruhe, Gegeneinander“ (Reinhard Kardinal Marx) zu heilen und die „Bevorzugung der christlichen Religion gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften“ (Bund für Geistesfreiheit) zu überwinden. Sie soll frei nach dem CSU-Motto „Näher am Menschen“ gesamtgesellschaftlich integrativ im Sinne eines weltoffenen Bayerns und eines weltanschaulich neutralen Staats wirken – solange § 28 AGO fortbesteht. Farago und Neumann verstehen ihr Gemeinschaftswerk streng im Rahmen der Rechtsvorschrift § 28 AGO als historisch rezeptive, soziokulturelle Aktionskunst mit agilen politisch-religionspädagogischen Ansätzen.

Das X-Kreuz

Das X-Kreuz besteht aus einer Vielzahl an Piktogrammen, mit denen die geschichtliche und kulturelle Prägung Bayerns symbolisiert werden soll. Das X zeigt eine Auswahl von traditionsbewussten und modernen Inhalten, jedoch ist das Konzept dieses Kreuzes keineswegs ausgrenzend und auch für eine agile und dynamische Nutzung mit anderen Piktogrammen offen angelegt. So können von den 1.100 vom Kreuzerlass betroffenen Behördenleitungen in Bayern ortsbezogen Symbole getauscht oder noch weitere Symbole aufgenommen werden, je nachdem was der lokale dekorative Symbolkanon mit geschichtlichem, kulturellem und religiösem Bezug wünschenswert erscheinen lässt. Die Erstfassung zeigt die folgenden 13 Piktogramme:

Zentrum:

Schöpfer des Kreuzerlasses: Ministerpräsident Markus Söder (CSU)


Schenkel (in alphabetischer Reihenfolge):
Atheismus, Bierkrug (gefüllt), Brezen, buddhistisches Rad des Gesetzes, christliches Langkreuz, Davidstern, Fliegendes Spaghettimonster, Fußball, Happy Human, islamischer Halbmond, Weißwürste, Yin und Yang.

Die äußere Form des X deutet auf einen Bezug zur unabhängigen Variable X. Es steht gewissermaßen für die unbekannte Größe X bei der pluralen Ausgestaltung des Söderschen Kreuzerlasses. Es weist ebenso einen Bezug zum christlichen Andreaskreuz auf, welches seinerzeit zur Quälerei des Apostels Andreas gedient haben soll. Das X hat nicht minder einen Bezug zum Symbol des als Sperrmarke verstandenen X und nicht zuletzt erinnert es an die Möglichkeit, in demokratischen Wahlen auf dem Stimmzettel das gewünschte Feld mit einem X zu markieren.

„Je mehr Kreuze, desto besser.“

Zur Einführung des Kreuzerlasses hatte die bayerische Staatsregierung als Ziel benannt: „Je mehr Kreuze, desto besser.“ Die Kunstaktion will konstruktiv zu diesem Ziel beitragen, indem sie niederschwellige Anknüpfungspunkte für identitätsstiftende geschichtliche und kulturelle Traditionsbezüge bietet. Dabei eröffnet das „Kreuz der Vielfalt“ Platz für christliche Symbolik, geht jedoch in der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität über sie hinaus und umfasst die Symbolik anderer in Bayern verbreiteter Religionen und Weltanschauungen sowie die Symbole von Dingen und Gepflogenheiten, die Bayern prägen.


Die Kunstaktion leistet konkrete Unterstützung zur Erreichung des von der Staatsregierung vorgegebenen Ziels. So bringt David Farago seine handwerkliche Qualifikation als Schreinermeister ein. Er hat mit der Herstellung von X-Holzkreuzen in Augsburg („Made in Bavaria“) begonnen, welche bayerischen Behördenleitungen frei und unentgeltlich zur Nutzung im Eingangsbereich ihrer Dienstgebäude überlassen werden. Von Ministerpräsident Söder wird ebenfalls Unterstützung bei der Aufhängung von X-Kreuzen erwartet, da er bereits vor geraumer Zeit seine Toleranz dahingehend öffentlich bekräftigte, dass die Umsetzung seines Kreuzerlasses von ihm nicht kontrolliert werde und „liberal“ erfolge.


Die Kunstaktion ist an dem „Solange-Diktum“ ausgerichtet, das in der säkularen Politik im Umgang mit der Bevorzugung der Kirchen und der christlichen Religion bekannt ist. Das Diktum lautet angewendet auf den Kreuzerlass: Solange Söders Kreuzerlass nach § 28 AGO mit der Anbringung von christlich gelesenen Kreuzen in Dienstgebäuden fortbesteht, werden auch die vielfältig gelesenen X-Kreuze angebracht.


  • Aufkleber mit X-Kreuzen bietet der Online-Shop des Alibri Verlags: hier
  • In dem hpd-Interview „Viele X-Kreuze für Söders Kreuzerlass“ vom 11. April 2024 erläutert Lutz Neumann Hintergrund, Motivation und Ziel (zur Diskussion hier auf Facebook, hier auf X).
  • Der „Kreuzerlass-Weg“ führt über 287 km von der bayerischen Staatskanzlei in München zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Er ist dem Schöpfer des Kreuzerlasses, Ministerpräsident Markus Söder, gewidmet. Die Wegmarkierung soll, so sagen Wandernde, aus zunehmend vielen X-Kreuzen bestehen.

Viele Kreuze der Vielfalt

Unterstützung


Die Kunstaktion wird gefördert von der Giordano-Bruno-Stiftung. Über dieses Formular des Spendenportals betterplace.org können Sie einfach und sicher eine einmalige oder regelmäßige Spende an die Giordano-Bruno-Stiftung einrichten: https://www.giordano-bruno-stiftung.de/ihre-spende-giordano-bruno-stiftung


In dem Themenfeld kann man auch die Arbeit des Zentralrats der Konfessionsfreien hier und den Bund für Geistesfreiheit München hier unterstützen.


Wenn es etwas zu fragen oder sagen gibt, sind die Initiatoren der Kunstaktion, David Farago und Lutz Neumann, erreichbar über die E-Mail: x@kreuzerlass.bayern



Rechtliche Hinweise


Die auf dieser Website verfügbare Grafik-Datei des X-Kreuzes zur Kunstaktion „Kreuz der Vielfalt“ wurde von Susan Plokarz / soul-designs.com erstellt und unter der Lizenz „Creative Commons Namensnennung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen“ in Version 4.0 (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht (hier auf dieser Website und hier auf Wikipedia).


Die Initiatoren der Kunstaktion weisen aus rechtlichen Gründen darauf hin, dass das Anbringen von X-Holzkreuzen in den Eingangsbereichen von Dienstgebäuden, von Aufklebern bedruckt mit X-Kreuzen an Türen, Fenstern oder Wänden von Dienstgebäuden oder die Projektion von X-Kreuzen auf Außenflächen von Dienstgebäuden ggf. einer Genehmigung bedarf. Es ist gleichwohl ausdrücklich erwünscht, Fotos von X-Kreuzen in den sozialen Medien unter dem Hashtag #kreuzerlass zu teilen und besonders relevante Bilder dem freien Medienarchiv Wikimedia Commons zur Verfügung zu stellen.